Zum Inhalt springen

Umzug von der Steuer absetzen: Pauschale und Handwerkerleistungen

Umzug von der Steuer absetzen: Pauschale und Handwerkerleistungen

Ein Umzug kostet Geld, und ein Teil davon kommt über die Steuererklärung zurück. Wie viel, hängt vom Grund des Umzugs ab: Beruflich veranlasste Umzüge sind mit Pauschale und tatsächlichen Kosten als Werbungskosten abziehbar, private Umzüge zumindest über die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dieser Ratgeber erklärt beide Wege mit den Beträgen für 2026 und zeigt, welche Belege Sie brauchen.

Beruflich oder privat: die Weichenstellung

Das Finanzamt erkennt einen Umzug als beruflich veranlasst an, wenn er den Weg zur Arbeit erheblich verkürzt (in der Regel um mindestens eine Stunde täglich für Hin- und Rückweg zusammen), wenn er wegen eines Arbeitsplatzwechsels, einer Versetzung oder eines Arbeitgeberwechsels erfolgt, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder wenn Sie eine Dienstwohnung beziehen oder verlassen müssen. Auch der Umzug aus dem Ausland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland zählt. Private Gründe wie mehr Platz, Familienzuwachs, Trennung oder der Wunsch nach einem Garten begründen keinen Werbungskostenabzug, auch wenn Sie nebenbei näher an die Arbeit ziehen. Mischfälle entscheidet das Finanzamt nach dem überwiegenden Anlass; dokumentieren Sie den beruflichen Grund mit Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben oder Fahrtzeitvergleich.

Weg 1: Beruflicher Umzug als Werbungskosten

Bei beruflicher Veranlassung gelten die Regeln des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) entsprechend. Absetzbar sind zwei Gruppen von Kosten.

Tatsächliche Kosten mit Beleg

  • Rechnung der Umzugsfirma oder Kosten für Transporter, Kraftstoff und Helfer
  • Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung und am Umzugstag mit 0,30 Euro je Kilometer
  • Doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate für die alte Wohnung, wenn Sie schon umgezogen sind, oder bis zu drei Monate für die neue Wohnung vor dem Einzug
  • Maklergebühren für die neue Mietwohnung (nicht für Kaufimmobilien)
  • Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder, wenn ein Schulwechsel nötig ist, bis zu einem Höchstbetrag von 1.286 Euro je Kind (Stand seit März 2024)
  • Reparaturen von Transportschäden, Ummelden des Kfz, Kosten für den Anschluss von Herd und Waschmaschine

Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen

Für alle kleineren Kosten, die schwer zu belegen sind (Trinkgelder, Renovierungsmaterial, neue Vorhänge, Ummeldegebühren, Verpflegung der Helfer), gibt es eine Pauschale, die ohne Einzelnachweis angesetzt wird. Sie beträgt nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28. Dezember 2023 für Umzüge ab dem 1. März 2024:

PersonPauschale
Berechtigte Person (Arbeitnehmer)964 Euro
Jede weitere Person im Haushalt (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder)643 Euro
Person ohne eigene Wohnung vor und nach dem Umzug (zum Beispiel Auszug aus dem Elternhaus)193 Euro

Nach unserer Recherche im September 2026 gelten diese Beträge unverändert auch für Umzüge in den Jahren 2025 und 2026; ein neues BMF-Schreiben mit höheren Beträgen ist bislang nicht veröffentlicht. Da die Pauschalen an das Bundesumzugskostengesetz gekoppelt sind und mit den Besoldungsanpassungen des Bundes steigen, prüfen Sie vor der Abgabe der Steuererklärung den aktuellen Stand auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. Eine vierköpfige Familie kommt mit 964 Euro plus dreimal 643 Euro auf 2.893 Euro Pauschale, zusätzlich zu den belegten Kosten. Wer innerhalb von fünf Jahren zum zweiten Mal beruflich umzieht, erhält die Pauschale um 50 Prozent erhöht.

Übersteigen Ihre tatsächlichen sonstigen Auslagen die Pauschale, können Sie stattdessen die Einzelbelege einreichen. Die Werbungskosten tragen Sie in der Anlage N ein; sie wirken sich aus, sobald alle Werbungskosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen, was bei einem Umzug fast immer der Fall ist.

Weg 2: Privater Umzug nach § 35a EStG

Ziehen Sie aus privaten Gründen um, bleibt die Steuerermäßigung nach § 35a Einkommensteuergesetz. Sie mindert nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die Steuer, und gilt für zwei Gruppen von Leistungen:

LeistungErmäßigungHöchstbetrag je JahrBeispiele beim Umzug
Haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2)20 Prozent der Arbeitskosten4.000 EuroUmzugsfirma (Arbeits- und Fahrtkosten), Umzugshelfer, Entrümpelung, Endreinigung, Fensterputzer
Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3)20 Prozent der Arbeitskosten1.200 EuroKüchenmontage, Möbelmontage, Malerarbeiten, Elektro- und Wasseranschlüsse, Bodenverlegung

Die Finanzverwaltung erkennt die Dienstleistungen einer Umzugsspedition für Privatpersonen ausdrücklich als haushaltsnahe Dienstleistung an. Um die volle Ermäßigung von 4.000 Euro auszuschöpfen, müssten Arbeitskosten von 20.000 Euro anfallen; bei einem gewöhnlichen Umzug bleibt daher der gesamte Arbeitsanteil der Rechnung begünstigt. Beispiel: Die Umzugsfirma stellt 1.800 Euro in Rechnung, davon 1.500 Euro Arbeits- und Fahrtkosten und 300 Euro Material (Kartons, Verpackung). 20 Prozent von 1.500 Euro sind 300 Euro, die direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Die Küchenmontage für 900 Euro Arbeitskosten bringt weitere 180 Euro als Handwerkerleistung.

Voraussetzungen für § 35a

  1. Rechnung mit getrennten Arbeitskosten: Material ist nicht begünstigt. Bitten Sie Umzugsfirma und Handwerker, Arbeits- und Fahrtkosten auf der Rechnung gesondert auszuweisen. Eine Aufteilung in Prozent auf der Rechnung reicht aus.
  2. Unbare Zahlung: Überweisung, Lastschrift oder Kartenzahlung. Barzahlung mit Quittung erkennt das Finanzamt nicht an, auch nicht teilweise.
  3. Leistung im Haushalt: Die Arbeit muss in Ihrer Wohnung, im Haus oder auf dem Grundstück erbracht werden. Beim Umzug gelten alte und neue Wohnung als Haushalt, auch der Transport dazwischen wird von der Finanzverwaltung einbezogen.
  4. Keine doppelte Berücksichtigung: Was als Werbungskosten abgezogen wurde, kann nicht zusätzlich nach § 35a berücksichtigt werden. Bei beruflichen Umzügen ist der Werbungskostenabzug meist günstiger.
  5. Belege aufbewahren: Rechnungen und Kontoauszüge müssen Sie nicht mit der Erklärung einreichen, aber auf Nachfrage vorlegen können.

Was nicht absetzbar ist

Neue Möbel, Lampen, Elektrogeräte und Einrichtung sind private Lebensführung. Die Kaution ist keine Ausgabe, sondern eine Sicherheit, die zurückfließt. Verpflegung der Helfer und Trinkgelder sind bei beruflichen Umzügen über die Pauschale abgegolten, bei privaten Umzügen gar nicht absetzbar. Auch Renovierungskosten der alten Wohnung zählen beim beruflichen Umzug nur, soweit sie mietvertraglich geschuldet waren; beim privaten Umzug greift nur die Handwerkerermäßigung auf die Arbeitskosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale 2026?

Nach dem Stand vom September 2026 beträgt sie 964 Euro für die berechtigte Person und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt, für Personen ohne eigene Wohnung 193 Euro. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2023 für Umzüge ab dem 1. März 2024. Ein neues Schreiben mit höheren Beträgen lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.

Kann ich einen privaten Umzug überhaupt absetzen?

Ja, aber nur die Arbeitskosten von Dienstleistern: 20 Prozent der Arbeitskosten der Umzugsfirma als haushaltsnahe Dienstleistung (bis 4.000 Euro Ermäßigung) und 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkern (bis 1.200 Euro Ermäßigung). Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung.

Wo trage ich die Umzugskosten in der Steuererklärung ein?

Beruflich veranlasste Umzugskosten gehören in die Anlage N unter Werbungskosten, sonstige Werbungskosten oder Reisekosten je nach Programm. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen tragen Sie in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.

Rechnung mit Arbeitskosten anfordern

Damit die Steuerermäßigung klappt, sollte das Angebot der Umzugsfirma Arbeits- und Fahrtkosten getrennt ausweisen. Fragen Sie danach, wenn Sie Angebote von Umzugsfirmen erhalten. Wie hoch die Kosten insgesamt ausfallen, zeigt vorab der Umzugskostenrechner.

Betriebe für Umzugsunternehmen

Fachbetriebe aus dem Verzeichnis. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um Betriebe in Ihrer Nähe zu sehen.

Zur Reihenfolge: Betriebe mit gebuchtem Premium- oder Business-Paket werden vorrangig angezeigt.

Alle 106 Betriebe für Umzugsunternehmen ansehen

Weitere Artikel