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Nachsendeauftrag, Ummeldung und Verträge: Was nach dem Umzug zu tun ist

Nachsendeauftrag, Ummeldung und Verträge: Was nach dem Umzug zu tun ist

Die Kartons sind in der neuen Wohnung, doch der Umzug ist erst abgeschlossen, wenn Behörden, Banken, Versicherer und Versorger die neue Adresse kennen. Einige Fristen sind gesetzlich festgelegt, andere kosten Geld, wenn Sie sie verpassen: Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, der Stromvertrag läuft ohne Kündigung am alten Ort weiter, und Post ohne Nachsendeauftrag landet beim Nachmieter. Dieser Ratgeber ordnet die Aufgaben nach Dringlichkeit.

Vor dem Umzugstag: Nachsendeauftrag einrichten

Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post leitet Briefe und Postkarten von der alten an die neue Adresse weiter. Richten Sie ihn spätestens eine Woche vor dem Umzug ein, damit er ab dem Umzugstag greift; er lässt sich auch mit Vorlauf bestellen. Seit 2025 bietet die Post den privaten Nachsendeauftrag nur noch mit einer Laufzeit von sechs Monaten an; er kostet rund 30 Euro und lässt sich für weitere sechs Monate verlängern. Der Auftrag gilt für alle im Formular genannten Personen eines Haushalts, also auch für Kinder. Pakete werden nur bei einigen Dienstleistern nachgesendet; die Post leitet DHL-Pakete im Rahmen des Auftrags mit weiter, andere Paketdienste nicht. Den Auftrag richten Sie online unter deutschepost.de oder in der Filiale ein.

Zusätzlich bietet die Post eine kostenlose Umzugsmitteilung an, mit der Sie ausgewählte Unternehmen über Ihre neue Adresse informieren lassen können. Sie ersetzt aber nicht die eigene Adressänderung bei Bank, Versicherung und Behörden.

Innerhalb von zwei Wochen: Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Nach § 17 Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts anmelden. Eine gesonderte Abmeldung am alten Ort ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig. Die Frist wird in der Praxis oft großzügig gehandhabt, wenn Termine knapp sind; wer sie deutlich überschreitet, riskiert ein Bußgeld, das je nach Kommune bis in den dreistelligen Bereich gehen kann. Vereinbaren Sie den Termin am besten schon vor dem Umzug, in Großstädten sind Wartezeiten von mehreren Wochen üblich.

Sie benötigen:

  • Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (§ 19 BMG), die der Vermieter innerhalb von zwei Wochen ausstellen muss
  • Bei Familien: Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde, falls noch nicht im Register
  • Bei Wohneigentum: Kaufvertrag oder Grundbuchauszug als Nachweis

Die Meldebehörde ändert die Adresse auf dem Personalausweis mit einem Aufkleber und aktualisiert den Chip. Viele Kommunen bieten die elektronische Wohnsitzanmeldung online mit Ausweis-App an; die Frist gilt dann ebenso.

Innerhalb von zwei bis vier Wochen: Fahrzeug, Bank, Versicherungen

Kraftfahrzeug

Ziehen Sie innerhalb desselben Zulassungsbezirks um, genügt die Adressänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei der Zulassungsstelle. Wechseln Sie den Bezirk, muss das Fahrzeug umgeschrieben werden; das bisherige Kennzeichen dürfen Sie behalten. Viele Zulassungsstellen bieten das Verfahren online an. Informieren Sie außerdem die Kfz-Versicherung, weil sich mit der Regionalklasse der Beitrag ändern kann.

Bank und Zahlungsdienste

Die Adressänderung im Online-Banking dauert Minuten, muss aber bei jeder Bank, jedem Kreditkartenanbieter und Depot einzeln erfolgen. Vergessen Sie Bausparverträge, Kredite und Zahlungsdienste nicht.

Versicherungen

Hausrat-, Haftpflicht-, Kranken-, Lebens- und Rentenversicherung brauchen die neue Adresse. Bei der Hausratversicherung ist die Adresse zugleich der Versicherungsort; sie gilt in der Regel für die Dauer des Umzugs für beide Wohnungen, muss aber innerhalb einer im Vertrag genannten Frist umgestellt werden. Prüfen Sie dabei die Versicherungssumme: Eine größere Wohnung braucht oft eine höhere Summe, sonst droht Unterversicherung.

Weitere Adressänderungen

  • Arbeitgeber und Lohnbuchhaltung
  • Finanzamt: Bei Wechsel des Finanzamtsbezirks wird die Steuerakte abgegeben; die Steuernummer kann sich ändern, die Steuer-ID bleibt.
  • Krankenkasse, Rentenversicherung, Familienkasse (Kindergeld), Elterngeldstelle, BAföG-Amt
  • Rundfunkbeitrag: Ummeldung online beim Beitragsservice
  • Kita, Schule, Vereine, Arztpraxen, Apotheke mit Kundenkarte
  • Zeitungen, Zeitschriften, Streaming, Mobilfunk, Online-Shops, Kundenkonten
  • Hundesteuer bei der Gemeinde, Haustierregister
  • Bei Wohneigentum: Grundsteuer, Hausverwaltung, Versorger

Strom, Gas und Internet: mitnehmen oder wechseln

Energie- und Internetverträge laufen bei einem Umzug nicht automatisch aus. Wer nichts tut, zahlt am alten Ort weiter und rutscht am neuen Ort in die Grundversorgung, die meist teurer ist als ein Sondervertrag. Melden Sie den Umzug Ihrem Anbieter mit Ein- und Auszugsdatum, Zählernummern und Zählerständen. Die meisten Stromversorger nehmen den Vertrag zu gleichen Konditionen an die neue Adresse mit, sofern sie dort liefern. Ein Umzug ist kein automatisches Sonderkündigungsrecht beim Strom; ein Wechsel lohnt aber, weil viele Verträge in der ersten Laufzeit Bonusregelungen hatten, die nun ausgelaufen sind.

Bei Internet und Telefon gilt seit der Telekommunikationsnovelle 2021: Kann der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, dürfen Sie mit drei Monaten Frist kündigen (§ 60 Absatz 3 TKG). Ist die Leistung verfügbar, wird der Vertrag zu gleichen Bedingungen fortgeführt; der Anbieter darf für den Umzug ein angemessenes Entgelt verlangen. Beantragen Sie den Anschluss zwei bis vier Wochen vor dem Einzug, damit die Schaltung rechtzeitig erfolgt.

Tarife vergleichen können Sie hier: Stromtarife bei Check24, Gastarife bei Check24 und DSL- und Kabeltarife bei Check24 (Partnerlinks).

Zählerstände: Ihr wichtigster Beleg

Lesen Sie am Umzugstag in beiden Wohnungen Strom-, Gas- und Wasserzähler ab, fotografieren Sie Zähler mit Zählernummer und Stand und halten Sie die Werte im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter fest. Die Endabrechnung des alten Versorgers und die Startrechnung des neuen bauen darauf auf. Ohne eigene Ablesung schätzt der Versorger, und Schätzungen fallen selten zu Ihren Gunsten aus.

Checkliste nach dem Umzug

FristAufgabe
Vor dem UmzugNachsendeauftrag, Termin beim Meldeamt, Strom und Internet melden
UmzugstagZählerstände beider Wohnungen, Schlüsselübergabe protokollieren
Innerhalb 1 TagSichtbare Transportschäden der Umzugsfirma schriftlich anzeigen
Innerhalb 2 WochenAnmeldung beim Meldeamt, verdeckte Transportschäden anzeigen
Innerhalb 4 WochenKfz, Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Finanzamt, Rundfunkbeitrag
Innerhalb 3 MonatenEndabrechnungen prüfen, Kaution der alten Wohnung nachfragen
Bis 31. Juli des FolgejahresUmzugskosten in der Steuererklärung geltend machen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, mich nach dem Umzug umzumelden?

Zwei Wochen nach dem Einzug, geregelt in § 17 Bundesmeldegesetz. Der Termin beim Meldeamt sollte deshalb vor dem Umzug gebucht werden. Bei Fristüberschreitung droht ein Bußgeld, das die Kommunen unterschiedlich handhaben.

Was kostet der Nachsendeauftrag der Post?

Für private Haushalte kostet der Nachsendeauftrag mit sechs Monaten Laufzeit rund 30 Euro; die genauen Preise nennt die Deutsche Post auf ihrer Website. Längere Laufzeiten gibt es seit 2025 nur noch durch Verlängerung.

Kann ich meinen Stromvertrag wegen Umzugs kündigen?

Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs gibt es beim Strom nicht. Viele Anbieter räumen es vertraglich ein oder nehmen den Vertrag an die neue Adresse mit. Kann der Anbieter am neuen Ort nicht liefern, endet der Vertrag; das Kleingedruckte Ihres Vertrags regelt die Einzelheiten.

Alles im Blick behalten

Die Umzugscheckliste enthält alle Aufgaben nach dem Umzug zum Abhaken, der Umzugsfahrplan ordnet sie mit Fristen. Steht der nächste Umzug schon an, erhalten Sie hier Angebote von Umzugsfirmen aus Ihrer Region.

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