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Umzugskosten berechnen

Was kostet ein Umzug mit Umzugsfirma? Das hängt vor allem von der Menge Ihres Umzugsguts, dem Trageweg und der Entfernung ab. Der Rechner gibt Ihnen eine realistische Preisspanne. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie erst nach einer Besichtigung.

Umzugskostenrechner

60 m²

Die Wohnfläche steht für die Menge an Möbeln und Kartons.

Fahrstrecke zwischen alter und neuer Wohnung, 1 bis 1.500 km.

Zusatzleistungen

Geschätzte Kosten mit Umzugsfirma

ca. 1.000 – 1.700 €

Grundpreis Nahumzug
1.010 – 1.660 €
Entfernung über 50 km
0 €
Etagen ohne Aufzug
0 €
Zusatzleistungen
0 €

Richtwert inklusive Mehrwertsteuer, ohne Kartons und Material. Ohne Besichtigung kann der tatsächliche Preis abweichen.

Typische Umzugskosten nach Haushaltsgröße

Richtwerte 2026, Nahumzug bis 50 km, mit Umzugsfirma, inklusive Mehrwertsteuer.
HaushaltWohnflächeTypische Kosten
1 Person40 m²700 – 1.200 €
2 Personen60 m²950 – 1.650 €
3 Personen80 m²1.300 – 2.100 €
4 Personen100 m²1.700 – 2.600 €

Was den Preis treibt

  • Menge des Umzugsguts: Mehr Möbel und Kartons brauchen mehr Laderaum, mehr Packer und mehr Stunden.
  • Trageweg: Jede Etage ohne Aufzug und jeder lange Weg zwischen Haustür und Wagen kostet Zeit.
  • Entfernung: Ab etwa 50 km kommen Fahrtkosten und Arbeitszeit auf der Straße hinzu, bei Fernumzügen auch Übernachtungen.
  • Termin: Monatsende, Freitage und die Sommerferien sind am stärksten gefragt.
  • Zusatzleistungen: Küchenmontage, Packservice, Einlagerung, Halteverbotszone, Entsorgung.

So sparen Sie

  • Nebensaison wählen: Zwischen Oktober und März und in der Monatsmitte haben Firmen mehr Luft.
  • Unter der Woche umziehen: Dienstag bis Donnerstag ist oft günstiger als Freitag oder Samstag.
  • Selbst packen: Kartons selbst packen und nur Transport und Möbel buchen spart den Packservice.
  • Vorher entrümpeln: Was nicht mitkommt, muss niemand tragen.
  • Angebote vergleichen: Drei Angebote mit Besichtigung und Festpreis zeigen, was angemessen ist.

Umzugskosten steuerlich absetzen

Beruflich bedingter Umzug: Ziehen Sie wegen eines neuen Arbeitsplatzes um, wegen einer Versetzung oder weil sich Ihr Arbeitsweg täglich um mindestens eine Stunde verkürzt, sind die Kosten Werbungskosten. Absetzbar sind Transport, Fahrten, doppelte Miete für eine Übergangszeit und Maklerkosten für eine Mietwohnung. Zusätzlich gibt es die Umzugskostenpauschale für sonstige Auslagen. Seit März 2024 beträgt sie 964 € für Sie selbst und 643 € für jede weitere Person im Haushalt, etwa Ehepartner oder Kinder. Maßgeblich ist der Betrag, der am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts gilt.

Privater Umzug: Die Rechnung der Umzugsfirma zählt als haushaltsnahe Dienstleistung. 20 % der Arbeitskosten ziehen Sie direkt von der Steuerschuld ab, höchstens 4.000 € im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung mit ausgewiesenem Lohnanteil und eine Überweisung, Barzahlung zählt nicht.

Allgemeine Hinweise, keine Steuerberatung. Die Pauschalen werden regelmäßig angepasst.

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Ersparnis laut Anbieter. Kommt über diesen Link ein Auftrag zustande, erhalten wir eine Provision. Ihr Preis ändert sich dadurch nicht.

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