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Seniorenumzug: Umzug ins betreute Wohnen oder in eine kleinere Wohnung

Seniorenumzug: Umzug ins betreute Wohnen oder in eine kleinere Wohnung

Der Umzug aus dem langjährigen Zuhause in eine kleinere, barrierearme Wohnung oder ins betreute Wohnen ist für ältere Menschen mehr als ein Transport. Es geht um Abschied, um Entscheidungen über Jahrzehnte an Besitz und um die Frage, wer das alles organisiert. Dieser Ratgeber zeigt, wie ein Seniorenumzug gelingt, welche Leistungen spezialisierte Umzugsfirmen anbieten, wann die Pflegekasse einen Zuschuss zahlt und wie Angehörige sinnvoll helfen.

Was einen Seniorenumzug besonders macht

Bei einem Seniorenumzug zieht selten ein kompletter Haushalt eins zu eins um. Meist wird aus einem Haus oder einer großen Wohnung eine Wohnung mit zwei Zimmern oder ein Apartment im betreuten Wohnen. Das bedeutet:

  • ein großer Teil des Hausrats muss verkauft, verschenkt oder entsorgt werden
  • die Auswahl, was mitkommt, braucht Zeit und Einfühlungsvermögen
  • körperliche Belastung soll für die umziehende Person möglichst gering bleiben
  • die neue Wohnung soll ab dem ersten Abend vertraut und bewohnbar sein

Planen Sie deshalb mehr Vorlauf ein als bei einem gewöhnlichen Umzug: drei bis sechs Monate sind realistisch, vor allem wenn ein Haus verkauft oder aufgelöst wird.

Full-Service: was spezialisierte Firmen übernehmen

Viele Umzugsfirmen bieten Seniorenumzüge als Komplettpaket an. Typische Leistungen:

LeistungWas dazugehört
Beratung und PlanungBesichtigung, Stellplan für die neue Wohnung, Auswahl der Möbel nach Maßen
Ein- und AuspackenKartons packen, beschriften, in der neuen Wohnung auspacken und einräumen
MöbelmontageAbbau und Aufbau, Bilder und Lampen aufhängen lassen, Betten beziehen
EntrümpelungRäumung der alten Wohnung, Entsorgung, Verwertung brauchbarer Gegenstände
Endreinigung und ÜbergabeReinigung, Übergabe an Vermieter oder Käufer
Behördengänge und Nachsendeauftragje nach Anbieter Unterstützung oder Checkliste

Ein Full-Service-Umzug einer Drei-Zimmer-Wohnung in eine Zwei-Zimmer-Wohnung am selben Ort kostet je nach Umfang und Region etwa 2.000 bis 4.500 Euro, mit Entrümpelung eines Hauses entsprechend mehr. Die Arbeitskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung teilweise steuerlich absetzbar; Details im Ratgeber Umzug von der Steuer absetzen.

Verkleinern und Entrümpeln

Die größte Aufgabe ist meist nicht der Umzug selbst, sondern die Entscheidung, was mitkommt. Bewährt hat sich folgendes Vorgehen:

  1. Messen Sie die neue Wohnung aus und zeichnen Sie einen einfachen Plan. So wird sichtbar, welche Möbel tatsächlich passen.
  2. Wählen Sie zuerst die Lieblingsstücke aus: Sessel, Bett, Esstisch, Bilder, Erinnerungsstücke. Sie machen die neue Wohnung vertraut.
  3. Bieten Sie Familienmitgliedern an, sich Dinge auszusuchen, und setzen Sie dafür eine Frist.
  4. Verkaufen oder verschenken Sie gut erhaltene Möbel und Hausrat, spenden Sie Kleidung und Bücher.
  5. Beauftragen Sie für den Rest eine Entrümpelungsfirma, die die Wohnung besenrein übergibt.

Mehr zu Kosten und Ablauf finden Sie im Ratgeber Entrümpelung vor dem Umzug. Ist die neue Wohnung noch nicht frei oder der Hausverkauf noch offen, kann eine Einlagerung helfen.

Zuschuss der Pflegekasse

Liegt ein Pflegegrad vor, kann die Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme; leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, bis zu 16.720 Euro insgesamt. Er steht schon ab Pflegegrad 1 zur Verfügung.

Auch ein Umzug kann eine solche Maßnahme sein. Voraussetzung ist, dass der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt. Ein typisches Beispiel ist der Wechsel aus einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug in eine ebenerdige oder barrierearme Wohnung. Bezuschusst werden dann die Umzugskosten. Die Pflegekasse entscheidet im Einzelfall.

Wichtig zu wissen:

  • Der Zuschuss gilt für das häusliche Umfeld. Ein Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim ist davon nicht erfasst.
  • Beim betreuten Wohnen in einer eigenen Wohnung kann ein Zuschuss in Betracht kommen; klären Sie das vorher mit der Pflegekasse.
  • Stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Umzug und legen Sie einen Kostenvoranschlag der Umzugsfirma bei. Ein nachträglicher Antrag ist nicht ausgeschlossen, Sie müssen die Voraussetzungen dann aber belegen.
  • Eine Pflegeberatung, etwa beim Pflegestützpunkt oder bei der Pflegekasse, hilft beim Antrag und ist kostenlos.

Wie Angehörige unterstützen

Angehörige übernehmen oft die Organisation, gerade wenn sie weiter entfernt wohnen. Hilfreich ist eine klare Aufteilung:

  • Eine Person ist Hauptansprechpartner für die Umzugsfirma und die Behörden.
  • Entscheidungen über persönliche Dinge trifft die umziehende Person selbst, soweit sie dazu in der Lage ist. Drängen Sie nicht, sondern geben Sie Zeit.
  • Vollmachten klären: Wer darf Verträge kündigen, den Mietvertrag unterschreiben, mit der Pflegekasse sprechen?
  • Am Umzugstag ist die umziehende Person am besten bei einer vertrauten Person oder schon in der neuen Wohnung, während die Firma arbeitet.
  • Die erste Woche nach dem Umzug einplanen: Arztpraxis, Apotheke, Einkauf, Nachbarschaft und Freizeitangebote kennenlernen.

Die Ummeldung, Kündigungen und Adressänderungen fasst der Ratgeber Nach dem Umzug zusammen. Für Arzt, Pflegedienst, Hausnotruf und Essen auf Rädern am neuen Ort sollten Sie die Adressänderung früh mitteilen.

Checkliste für den Seniorenumzug

  1. Pflegegrad und mögliche Zuschüsse klären, Antrag bei der Pflegekasse stellen.
  2. Angebote für Full-Service-Umzug und Entrümpelung einholen, Besichtigung vereinbaren.
  3. Stellplan für die neue Wohnung erstellen, Möbel auswählen.
  4. Kündigungsfristen für Wohnung, Telefon, Zeitung und Versorgungsverträge prüfen.
  5. Medikamente, Hilfsmittel und wichtige Unterlagen in einer eigenen Tasche mitnehmen.
  6. Die neue Wohnung vor dem Umzugstag besichtigen, Lichtschalter, Haltegriffe und Stolperfallen prüfen.

Häufige Fragen

Zahlt die Pflegekasse den Umzug ins betreute Wohnen?

Möglicherweise, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug in eine eigene Wohnung des betreuten Wohnens die häusliche Pflege erleichtert oder eine selbständige Lebensführung wiederherstellt. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro. Für den Umzug in ein Pflegeheim gibt es diesen Zuschuss nicht.

Wie lange dauert die Planung eines Seniorenumzugs?

Rechnen Sie mit drei bis sechs Monaten, wenn ein Haus aufgelöst oder verkauft wird, und mit sechs bis acht Wochen bei einem Umzug von Wohnung zu Wohnung. Die meiste Zeit braucht das Aussortieren.

Was kostet ein Seniorenumzug?

Ein Full-Service-Umzug einer Drei-Zimmer-Wohnung in eine kleinere Wohnung am selben Ort liegt oft zwischen 2.000 und 4.500 Euro. Entrümpelung, Endreinigung und größere Entfernungen erhöhen den Preis.

Seniorenumzug in Ihrer Region

Viele Umzugsfirmen haben sich auf Seniorenumzüge mit Full-Service spezialisiert. Beschreiben Sie Ihre Situation bei der Anfrage und erhalten Sie Angebote von Umzugsfirmen aus Ihrer Region. Eine Übersicht der Schritte bietet die Umzugscheckliste.

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